Klassen |
Fahrzeug |
Alter |
Bemerkung |
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Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 bei Fremzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
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16 Jahre |
Einschluss: Keine |
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Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm3
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
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16 Jahre |
Einschluss: AM |
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Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
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18 Jahre |
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische Prüfung erforderlich.
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Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm3 oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
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20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre bei Direkterwerb
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Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische Prüfung erforderlich.
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt,
wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
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18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
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Einschluss: AM, L |
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Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg
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18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
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Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
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Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3500 kg
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18 Jahre
17 Jahre beim Begleitenden Fahren (BF17)
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Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich - Praktische Prüfung muss sein!
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500 kg bis max. 7500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg
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18 Jahre |
Vorbesitz: B |
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Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
- zG Anhänger über 3500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000 kg
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18 Jahre |
Vorbesitz: C1 |
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
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21 Jahre
18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufs-ausbildung"
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Vorbesitz: B
Einschluss: C1
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Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
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21 Jahre
18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufs-ausbildung"
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Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- Kfz, die zur Beförderung von mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Länge max. 8 Meter
- Auch mit Anhänger bis 750 kg
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21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
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Vorbesitz: B |
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Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
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Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- Kfz, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
- Auch mit Anhänger bis 750 kg
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24 Jahre
Durch den Erwerb der Grundqualifikation kann das Mindestalter geändert werden!
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Vorbesitz: B
Einschluss: D1
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Fahrzeugkombinationen
- Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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24 Jahre
Durch den Erwerb der Grundqualifikation kann das Mindestalter geändert werden!
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Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E, sowie C1E sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
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Zugmaschinen
- Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- bbH max. 40 km/h (Mit Anhänger max. 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen, Stapler und Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25km/h (Auch mit Anhänger)
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16 Jahre |
Einschluss: Keine |
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Zugmaschinen
- Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- bbH max. 60 km/h (Auch mit Anhänger)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- bbH max. 40 km/h (Auch mit Anhänger)
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16 Jahre |
Einschluss: L, AM
Bis zum 18 Lebensjahr beträgt die bbH max. 40 km/h
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